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Internationaler
Handel mit Walprodukten · Der Handel umfaßt rund 70 Tonnen Speck und Fleisch von Zwergwalen. ·
Die Wiederaufnahme des Handels hat keine spürbaren negativen Reaktionen
ausgelöst. · Japan hat zuletzt 1988 von Norwegen und 1990 von Island Walfleisch eingeführt. · Der Handel wird durch eine bisher beispiellose Gen-Test-Routine kontrolliert. Von jedem erlegten Wal wird der DNA-Fingerabdruck in einer Datenbank hinterlegt. Mit einem DNA-Test kann von jedem Walprodukt auf dem Markt seine Herkunft in der Datenbank nachgewiesen werden. Damit kann sichergestellt werden, daß alle Produkte auf dem Markt legal gefangen und gehandelt werden. Verglichen mit dem Herkunftsnachweis für in Deutschland verkaufte Fleischprodukte ist dies eine sehr viel weitreichendere Kontrolle. Es handelt sich um das bislang strengste Handelskontrollsystem auf der Welt. · Der Handel erfolgt in völliger Übereinstimmung mit den jeweiligen internationalen Gesetzen und Bestimmungen, die von der Artenschutzbehörde CITES und der Welthandelsorganisation WTO erlassen wurden. · CITES hat mehrere Walarten, einschließlich der Zwergwale, in den Anhang I aufgenommen, einer Liste mit Tierarten, die vom "Aussterben bedroht" sind, die nicht international gehandelt werden dürfen. Island, Japan und Norwegen haben gegen die Aufnahme der meisten dieser Walarten Vorbehalte geltend gemacht und sind daher vom Handelsverbot ausgenommen. Die Möglichkeit, daß ein Staat einen Vorbehalt geltend macht, ist ein fester Bestandteil der CITES-Konvention und ist in den meisten internationalen Übereinkommen zu finden · Es herrscht generelle Übereinstimmung darin, daß der reichlich vorhandene Zwergwal nicht den biologischen Kriterien genügt, um im Anhang I von CITES als vom Aussterben bedrohte Tierart aufgeführt zu werden. · Norwegens Vorschlag, zwei Zwergwalpopulationen im Nord-Atlantik herunterzustufen (also von Anhang I in den Anhang II zu überführen), erhielt 1997 und 2000 eine Mehrheit. Der Vorschlag wurde aber nicht umgesetzt, weil dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist ·
Das Hauptargument gegen den Vorschlag für eine Herunterstufung ist, daß die IWC ihren Bewirtschaftungsplan (RMS) noch nicht
abgeschlossen hatte. Seit 1994 hat die IWC der CITES mitgeteilt, die RMS
sei nahezu abgeschlossen. Immer mehr Leute begreifen, daß die IWC nicht
die Absicht hat, die RMS zu verabschieden, was durch die Verzögerungstaktik
der überzeugten Anti-Walfangländer zum Ausdruck kommt. ·
Die Arktis und Subarktis sind sehr reich an Meeresfrüchten, aber sehr arm
an anderen Rohstoffen wie Getreide. Deshalb war der Handel, auch mit
Walprodukten, seit Jahrhunderten wichtig. Heutzutage werden die meisten
Meeresfrüchte, die in dieser Region gefangen werden, exportiert. ·
Eine Voraussetzung für jede wirtschaftliche Betätigung ist der freie
Zugang zu den Märkten. Es ist daher nicht überraschend, daß die
Auseinandersetzung um den Handel den am heftigsten umstrittenen Aspekt der
Auseinandersetzung um den Walfang darstellt. ·
Hindernisse für den internationalen Handel mit Walprodukten sind auch
Hindernisse für eine Nachhaltige Entwicklung von Ficher- und Walfängerdörfern.
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