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Subsistenzwalfang der Urbevölkerungen

 Neben dem kommerziellen und dem wissenschaftlichen Walfang hat die IWC eine dritte Kategorie, den Subsistenzwalfang der Urbevölkerungen.

 Im Jahre 1981 hat die IWC diese Kategorie folgendermaßen definiert (IWC and Aboriginal/Subsistence Whaling: April 1979 to July 1981, Special Issue 4, 1):

 ·      Unter Subsistenzwalfang der Urbevölkerungen versteht man einen Walfang zum Zwecke des lokalen Verbrauchs, durchgeführt von oder im Auftrag der Urbevölkerung, der eingeborenen oder einheimischen Bevölkerung, die starke gemeinschaftliche, familiäre, soziale und kulturelle Bande bezüglich einer fortgesetzten traditionellen Abhängigkeit vom Walfang und der Nutzung von Walen teilen.

 ·      Lokaler Verbrauch der Urbevölkerungen bedeutet die traditionelle Nutzung von Walprodukten durch Urbevölkerungs-, Eingeborenen- oder Einheimischen-Gemeinden, um deren Bedürfnisse für Ernährung, Lebensunterhalt und Kultur zu decken. Dies schließt auch den Handel mit Gegenständen ein, die Nebenprodukte des Subsistenzwalfanges sind.

 ·      Subsistenzfänge sind Fänge von Walen im Rahmen des Walfanges durch Ureinwohner.

 In der Praxis ist es jedoch nicht einfach, zwischen dem Subsistenzwalfang der Ureinwohner und kommerziellem Walfang zu unterscheiden. Letzerer ist noch nicht einmal definiert.

 

·      Es hat immer Uneinigkeit darüber gegeben, ob für die beiden Kategorien von Walfang unterschiedliche Bewirtschaftungsziele angewendet werden sollen. Einerseits „hat jede Form des Walfangs seine eigene Kultur und ist tief in der Geschichte einer Nation verwurzelt; da beide Arten des Walfangs die selbe Beziehung zwischen Mensch und Wal als eine Ressource darstellen, sollten die selben Grundsätze und Bewirtschaftungsziele Anwendung finden.“ (IWC Special issue 4,1). Andererseits hat auch der Walfang der Ureinwohner kommerzielle Aspekte wie z.B. in Grönland, wo Walfleisch in den Supermärkten verkauft wird. „Worin besteht der Unterschied, eine Familie direkt mit Walfleisch zu ernähren oder das Walfleisch zu verkaufen, um für die Familie Lebensmittel zu kaufen? Ich habe Probleme damit, diese Unterscheidung zu machen,“ sagte der damalige IWC-Sekretär, Dr. Ray Gambell (High North News no. 9, 1994).

 ·      Die Fangbegrenzung für diese Kategorie wird durch Hochrechnung des geschätzten Pro-Kopf-Bedarfes der örtlichen Bevölkerung festgesetzt. Dies gilt jedoch nicht für Grönland, wo die Quote niedriger angesetzt wird als es dem geschätzten Bedarf entspricht.

 ·      Einige Völker, die unter die Definition des Urbevölkerungsfangs fallen, sind der Meinung, dies sei eine Form des umgekehrten Rassismus´. „Uns das Recht abzusprechen, kommerziell zu jagen und unsere Produkte zu verkaufen ist so, als steckte man uns in ein Museum. Wir sind Menschen, die im 21. Jahrhundert leben, nicht Ausstellungsstücke aus dem British Museum. (...) Handel ist ein Teil des Konzeptes der Nachhaltigen Entwicklung, und es ist unser Recht, daran teilzunehmen. Ureinwohnerwalfänger auf ein nicht-kommerzielles Bewirtschaftungsziel  zu begrenzen ist nichts anderes als Neo-Kolonialismus.“ sagt Leif Fontaine, Vorsitzender der Grönländischen Fischer- und Jägervereinigung, KNAPK.  (The International Harpoon, No 3, 2000, "The Right to be Commercial").

 ·      Wenn die Definition unklar ist, kann sie in viele Richtungen ausgelegt werden. Als zum Beispiel der Stamm der Makah-Indianer nach einer Pause von 70 Jahren eine Quote für Grauwale beanspruchte, wandte Neuseeland ein, daß sie in keiner „fortgesetzten traditionellen Abhängigkeit“ wären, daher sollte den Makah keine Quote in der Kategorie Subsistenzfang der Urbevölkerungen gewährt werden.

 ·      Obwohl die Quoten für den Subsistenzfang der Urbevölkerungen auf den nachgewiesenen Bedürfnissen für Ernährung, Lebensunterhalt und Kultur beruhen, kann die IWC nicht einem bestimmten Volk eine bestimmte Quote zuteilen. In Übereinstimmung mit dem Übereinkommen kann die IWC nur Fangquoten für bestimmte Walpopulationen festlegen.

 

Die aktuellen von der IWC festgelegten Fangquoten für den Subsistenzfang der Urbevölkerungen:

Grönlandwale  aus dem Gebiet Beringmeer-Tschuktschensee-Beaufortsee (bejagt von Eskimos aus Alaska/USA und den Tschuktschen aus Rußland) - Insgesamt bis zu 280 Grönlandswale dürfen in den Jahren 2003 - 2007 gefangen werden, jedoch nicht mehr als 67 Wale pro Jahr (und bis zu 15 aus der nichtgenutzten Quote des Vorjahres).

Grauwale im östlichen Nord-Pazifik (bejagt von denen, deren „traditionelle, Urbevölkerungs- und Lebensunterhaltungsbedürfnisse anerkannt worden sind ", also die Makah aus den USA und die Tschuktschen aus Russland) - Insgesamt dürfen 620 Grauwale in den Jahren 2003-2007 erlegt werden, jährlich höchstens 140.

Finnwale westlich Grönlands (bejagt von den Grönländern) - Ein jährlicher Fang von 19 Finnwalen ist in den Jahren 2003-2006 ist erlaubt.

Zwergwale westlich Grönlands (bejagt von den Grönländern) – Die jährliche Entnahme von Zwergwalen in den Jahren 2003-2006 soll nicht 175 überschreiten (bis zu 15 aus der nichtgenutzten Quote dürfen ins Folgejahr übertragen werden).

Zwergwale östlich Grönlands (bejagt von den Grönländern)  – Eine jährlicher Fang von 12 Zwergwalen ist für die Jahre 2003-2006 erlaubt (bis zu 3 aus der nichtgenutzten Quote dürfen ins Folgejahr übertragen werden).

Buckelwale, bejagt von St. Vincent und den Grenadinen - Für die Periode 2003-2007 darf die Zahl der erlegten Buckelwale 20 nicht überschreiten, das bedeutet eine jährliche Quote von 4 Tieren.

 Die Meinung der High North Alliance

Die High North Alliance glaubt, daß Urbevölkerungen in einigen Fällen bevorzugt behandelt werden. Diese Behandlung sollte aber nicht schädlich für deren Entwicklung sein und nicht gegen deren Willen aufgedrängt werden. So, wie sie von der IWC gehandhabt wird, ist die Kategorie für den Subsistenzwalfang brüchig. Die Bevölkerungen, die unter diese Definition fallen, nehmen sie übel. Die Definition ist unklar und läßt viel Raum für eine eigennützige Auslegung. Die Grenzen zwischen kommerziellem und Subsistenzwalfang sind verschwommen. Es wäre sicherlich besser, die überholte Kategorie des Subsistenzwalfanges abzuschaffen und sicherzustellen, daß die IWC jede Form des Walfangs nach den selben Bewirtschaftungsgrundsätzen verwaltet. Dieses System muß auf dem Buchstaben und Geist des zugrundeliegenden Vertrages, des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs, dem Internationalen Seerecht und international anerkannten Prinzipien der Nachhaltigen Nutzung, wie sie in der Agenda 21 enthalten sind, aufbauen.

   

Weiterführende Literaturhinweise (nur auf Englisch):

Further Reading:
Aboriginal Subsistence / Culture
Aboriginal Subsistence Whaling: A Concept in the Service of Imperialism, Arne Kalland (1994)

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