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Subsistenzwalfang
der Urbevölkerungen
Neben
dem kommerziellen und dem wissenschaftlichen Walfang hat die IWC eine
dritte Kategorie, den Subsistenzwalfang der Urbevölkerungen.
Im
Jahre 1981 hat die IWC diese Kategorie folgendermaßen definiert (IWC and
Aboriginal/Subsistence Whaling: April 1979 to July 1981, Special Issue 4,
1):
·
Unter Subsistenzwalfang der
Urbevölkerungen versteht man einen Walfang zum Zwecke des lokalen
Verbrauchs, durchgeführt von oder im Auftrag der Urbevölkerung, der
eingeborenen oder einheimischen Bevölkerung, die starke
gemeinschaftliche, familiäre, soziale und kulturelle Bande bezüglich
einer fortgesetzten traditionellen Abhängigkeit vom Walfang und der
Nutzung von Walen teilen.
·
Lokaler Verbrauch der Urbevölkerungen
bedeutet die traditionelle Nutzung von Walprodukten durch Urbevölkerungs-,
Eingeborenen- oder Einheimischen-Gemeinden, um deren Bedürfnisse für Ernährung,
Lebensunterhalt und Kultur zu decken. Dies schließt auch den Handel mit
Gegenständen ein, die Nebenprodukte des Subsistenzwalfanges sind.
·
Subsistenzfänge sind Fänge
von Walen im Rahmen des Walfanges durch Ureinwohner.
In
der Praxis ist es jedoch nicht einfach, zwischen dem Subsistenzwalfang der
Ureinwohner und kommerziellem Walfang zu unterscheiden. Letzerer ist noch
nicht einmal definiert.
·
Es hat immer Uneinigkeit darüber
gegeben, ob für die beiden Kategorien von Walfang unterschiedliche
Bewirtschaftungsziele angewendet werden sollen. Einerseits „hat jede
Form des Walfangs seine eigene Kultur und ist tief in der Geschichte einer
Nation verwurzelt; da beide Arten des Walfangs die selbe Beziehung
zwischen Mensch und Wal als eine Ressource darstellen, sollten die selben
Grundsätze und Bewirtschaftungsziele Anwendung finden.“ (IWC Special
issue 4,1). Andererseits hat auch der Walfang der Ureinwohner kommerzielle
Aspekte wie z.B. in Grönland, wo Walfleisch in den Supermärkten verkauft
wird. „Worin besteht der Unterschied, eine Familie direkt mit Walfleisch
zu ernähren oder das Walfleisch zu verkaufen, um für die Familie
Lebensmittel zu kaufen? Ich habe Probleme damit, diese Unterscheidung zu
machen,“ sagte der damalige IWC-Sekretär, Dr. Ray Gambell (High North
News no. 9, 1994).
·
Die Fangbegrenzung für diese
Kategorie wird durch Hochrechnung des geschätzten Pro-Kopf-Bedarfes der
örtlichen Bevölkerung festgesetzt. Dies gilt jedoch nicht für Grönland,
wo die Quote niedriger angesetzt wird als es dem geschätzten Bedarf
entspricht.
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Einige Völker, die unter die
Definition des Urbevölkerungsfangs fallen, sind der Meinung, dies sei
eine Form des umgekehrten Rassismus´. „Uns das Recht abzusprechen,
kommerziell zu jagen und unsere Produkte zu verkaufen ist so, als steckte
man uns in ein Museum. Wir sind Menschen, die im 21. Jahrhundert leben,
nicht Ausstellungsstücke aus dem British Museum. (...) Handel ist ein
Teil des Konzeptes der Nachhaltigen Entwicklung, und es ist unser Recht,
daran teilzunehmen. Ureinwohnerwalfänger auf ein nicht-kommerzielles
Bewirtschaftungsziel zu
begrenzen ist nichts anderes als Neo-Kolonialismus.“ sagt Leif Fontaine,
Vorsitzender der Grönländischen Fischer- und Jägervereinigung, KNAPK.
(The International Harpoon, No 3, 2000, "The Right to be
Commercial").
·
Wenn die Definition unklar
ist, kann sie in viele Richtungen ausgelegt werden. Als zum Beispiel der
Stamm der Makah-Indianer nach einer Pause von 70 Jahren eine Quote für
Grauwale beanspruchte, wandte Neuseeland ein, daß sie in keiner
„fortgesetzten traditionellen Abhängigkeit“ wären, daher sollte den
Makah keine Quote in der Kategorie Subsistenzfang der Urbevölkerungen gewährt
werden.
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Obwohl die Quoten für den
Subsistenzfang der Urbevölkerungen auf den nachgewiesenen Bedürfnissen für
Ernährung, Lebensunterhalt und Kultur beruhen, kann die IWC nicht einem
bestimmten Volk eine bestimmte Quote zuteilen. In Übereinstimmung mit dem
Übereinkommen kann die IWC nur Fangquoten für bestimmte Walpopulationen
festlegen.
Die
aktuellen von der IWC festgelegten Fangquoten für den Subsistenzfang der
Urbevölkerungen:
Grönlandwale
aus dem Gebiet Beringmeer-Tschuktschensee-Beaufortsee (bejagt von
Eskimos aus Alaska/USA und den Tschuktschen aus Rußland) - Insgesamt bis
zu 280 Grönlandswale dürfen in den Jahren 2003 - 2007 gefangen werden,
jedoch nicht mehr als 67 Wale pro Jahr (und bis zu 15 aus der
nichtgenutzten Quote des Vorjahres).
Grauwale
im östlichen Nord-Pazifik (bejagt von denen, deren „traditionelle,
Urbevölkerungs- und Lebensunterhaltungsbedürfnisse anerkannt worden sind
", also die Makah aus den USA und die Tschuktschen aus Russland) -
Insgesamt dürfen 620 Grauwale in den Jahren 2003-2007 erlegt werden, jährlich
höchstens 140.
Finnwale
westlich Grönlands (bejagt von den Grönländern) - Ein jährlicher Fang
von 19 Finnwalen ist in den Jahren 2003-2006 ist erlaubt.
Zwergwale
westlich Grönlands (bejagt von den Grönländern) – Die jährliche
Entnahme von Zwergwalen in den Jahren 2003-2006 soll nicht 175 überschreiten
(bis zu 15 aus der nichtgenutzten Quote dürfen ins Folgejahr übertragen
werden).
Zwergwale
östlich Grönlands (bejagt von den Grönländern)
– Eine jährlicher Fang von 12 Zwergwalen ist für die Jahre
2003-2006 erlaubt (bis zu 3 aus der nichtgenutzten Quote dürfen ins
Folgejahr übertragen werden).
Buckelwale,
bejagt von St. Vincent und den Grenadinen - Für die Periode 2003-2007
darf die Zahl der erlegten Buckelwale 20 nicht überschreiten, das
bedeutet eine jährliche Quote von 4 Tieren.
Die
Meinung der High North Alliance
Die
High North Alliance glaubt, daß Urbevölkerungen in einigen Fällen
bevorzugt behandelt werden. Diese Behandlung sollte aber nicht schädlich
für deren Entwicklung sein und nicht gegen deren Willen aufgedrängt
werden. So, wie sie von der IWC gehandhabt wird, ist die Kategorie für
den Subsistenzwalfang brüchig. Die Bevölkerungen, die unter diese
Definition fallen, nehmen sie übel. Die Definition ist unklar und läßt
viel Raum für eine eigennützige Auslegung. Die Grenzen zwischen
kommerziellem und Subsistenzwalfang sind verschwommen. Es wäre sicherlich
besser, die überholte Kategorie des Subsistenzwalfanges abzuschaffen und
sicherzustellen, daß die IWC jede Form des Walfangs nach den selben
Bewirtschaftungsgrundsätzen verwaltet. Dieses System muß auf dem
Buchstaben und Geist des zugrundeliegenden Vertrages, des Internationalen
Übereinkommens zur Regelung des Walfangs, dem Internationalen Seerecht
und international anerkannten Prinzipien der Nachhaltigen Nutzung, wie sie
in der Agenda 21 enthalten sind, aufbauen.
Weiterführende
Literaturhinweise (nur auf Englisch):
Further Reading:
Aboriginal Subsistence / Culture
Aboriginal
Subsistence Whaling: A Concept in the Service of Imperialism, Arne Kalland
(1994)
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