Quelle: "Die Jäger des Meeres: Walfänger und Robbenjäger im Nord-Atlantik," herausgegeben von der High North Alliance, 1997.

 

Nachhaltige Nutzung


 

Es ist das Prinzip der Nachhaltigkeit, das die Menschheit in das nächste Jahrhundert führen soll. Zur Jahrhundertwende steht die Zerstörung der biologischen Grundlagen für die menschliche Existenz im Brennpunkt, ob es die Verunreinigung von Luft und Wasser, die Erosion fruchtbarer Böden oder die Verarmung der biologischen Vielfalt ist.

Die Probleme überschreiten die Ländergrenzen. Um eine Lösung zu finden ist eine internationale Zusammenarbeit notwendig. Das gilt nicht zuletzt für die Meere, wo große Gebiete außerhalb nationaler Kontrolle sind, wo die Meeresströmungen Verunreinigungen ausbreiten und wo die Bestände an Fisch und Meeressäugetieren zwischen nationalen Zonen und internationalen Gewässern wandern.

Fischerei und Fang können einen umweltfreundlichen Beitrag zur Nahrungsversorgung der Menschheit darstellen, solange die Ernte nicht die Reproduktions-fähigkeit der Ressourcen überschreitet. Fischerei und Fang bringen hochwertiges Eiweiß hervor - mit geringerem Energieeinsatz als in der Landwirtschaft. Während man in der Landwirtschaft das ursprüngliche Ökosystem auf den Kopf stellt, Monokulturen einführt und Insekten und Unkräuter mit chemischen Mitteln bekämpft, sind Fischerei und Fang reines Ernten aus natürlichen Ökosystemen.


 

“Nachhaltige Nutzung ist nur für erneuerbare Rohstoffe anwendbar: es bedeutet, sie innerhalb der Grenzen Ihrer Erneuerungsfähigkeit zu nutzen.“
Caring for the Earth, A Strategy for Sustainable Living, IUCN/WWF/UNEP, 1991.

“Die Mitgliedstaten ...der Europäischen Union haben die Ubereinstimmung mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen ...die praktische Unterstützung des weltweit anerkannten Prinzips der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen der Erde auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnis und objektiver Daten auszudehnen.“
Stellungnahme für die Mitgliedstaaten der EU auf der CITES Konferenz 1994.


 

Die Geschichte von Fischerei und Fang enthält allerdings ein langes Sündenregister gegen das Prinzip der Nachhaltigkeit. Aber die Fanggeschichte enthält auch einige der ersten Versuche die Jagd auf ein nachhaltiges Niveau durch internationale Abkommen zu begrenzen. Im Jahre 1911 unterschrieben die USA, Japan, Rußland und England (im Namen Kanadas) ein Abkommen, das den Fang des nördlichen Seebären auf offener See verbot. Der Bestand war durch die Bejagung stark reduziert, aber das Abkommen führte dazu, daß er sich wieder erholte und die USA betrieben daraufhin viele Jahre eine nachhaltige Ernte des Bestandes an den Wurfplätzen.

Das internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges.
Nach gescheiterten Versuchen in den 30er Jahren, dauerhafte Abkommen zur Regulierung des Walfanges zu verhandeln wurde das internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges 1946 beschlossen. Das Übereinkommen ist noch in Kraft. Es enthält unter anderem die Errichtung eines Verwaltungsorgans der Internationalen Walfangkommission (IWC), die die Aufgabe erhielt, für die verschiedenen Fanggebiete Regelungen festzusetzen. Das Übereinkommen umfaßt nur die großen Walarten: alle Bartenwale; von den Zahn-walen den Pottwal und einige Entenwale.

In der Einleitung des Übereinkommens heißt es, daß man in der Geschichte des Walfanges „das Überfischen eines Gebietes nach dem anderen gesehen hat“ und das es „wesentlich ist, alle Arten von Walen von zukünftiger Überfischung zu schützen“. Aber es wird auch darauf aufmerksam gemacht, daß ein Wachstum der Walbestände durch Unterschutzstellung und Regelung des Fanges die Grundlage für größere Fänge in der Zukunft darstellen. Das Ziel der Übereinkunft ist es „den ordnungsgemäßen Schutz der Walbestände vorzusehen und so eine geregelte Entwicklung der Walfangindustrie zu ermöglichen“. Die Beschlüsse der Kommission sollen „die Interessen der Ver-braucher von Walprodukten und die der Walfangindustrie in Betracht ziehen“ und sie sollen „auf naturwissenschaftlichen Erkenntnissen fußen“. Es wurde ein Wissenschaftskomitee errichtet, das der Kommission Empfehlungen gibt.

Das Walfangübereinkommen war in vielerlei Hinsicht seiner Zeit voraus. Sein Ziel war eine nachhaltige Nutzung, mehrere Jahr-zehnte, bevor dieser Begriff Allgemeingut wurde. Es gab aber noch nicht das politische Klima, um die Zielsetzungen zu realisieren. Fangquoten wurden weit über die Vorgaben festgesetzt, die vom Wissenschaftskomitee vorgegeben wurden. Wissenschaftliche Unsicherheit wurde nicht als Argument benutzt, um vorsichtig zu sein, sondern um den Raubbau aufrecht zu erhalten. Die kurzsichtigen wirtschaftlichen Interessen herrschten vor. „Der Wendepunkt kam 1965, als zum ersten Mal in der Geschichte die Kommission der Einrichtung einer oberen Fanggrenze für die Antarktis zustimmte, die niedriger war als die höchste wissen-schaftlichen Schätzung der nachhaltigen Entnahme“ schreibt J. L. McHugh, früherer Vertreter der USA in der IWC.(22) Mehrere Walarten wurden geschützt. Es wurde ein neues Verwaltungsmodell eingeführt, das sicherstellen sollte, daß der westliche Fang nachhaltig erfolgt. Aber dieses Modell hatte eine Schwäche. Es berücksichtigte nicht ausreichend die Unsicherheiten bei den Bestandsschätzungen. Die Kommission be-schloß daher ein Moratorium für jeglichen kommerziellen Walfang mit Wirkung von 1986. Das beabsichtigte Ziel der Fangpause war, daß diese benutzt werden sollte, um zu sichereren Bestandsschätzungen zu kommen, und daß das Wissenschaftskomitee eine neue Verwaltungsprozedur ausarbeiten sollte, die dem Vorsorgeprinzip untergeordnet ist.


 

“Die Kulmination von acht Jahren Arbeit durch das Wissenschaftskomitee ist die am strengsten geprüfte Verwaltungsprozedur für eine Naturressource, die bis jetzt entwickelt wurde. Es setzt Maßstäbe für die Verwaltung von allen marinen und anderen lebenden Ressourcen ... “Sie“ ist sehr konservativ und zweifellos konservativer als alles bisherige ...“
Greg Donovan, wissenschaftlicher Herausgeber, The International Whaling Commission, 1995 (23)


 

Diese Prozedur wurde von der Kommission 1994 anerkannt, aber offiziell, in Erwartung, daß eine Kontrollregelung für den Fang erarbeitet wird, auf Eis gelegt.

Seitdem das Moratorium 1982 beschlossen wurde, ist inzwischen eine ganz neue Situation entstanden. Die tonangebenden Nationen in der Walfangkommission, die USA, Großbritannien, Neuseeland und Australien, wollen nun unter keinen Umständen die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfanges hinnehmen, obwohl die Forderungen nach Nachhaltigkeit und humaner Tötung erfüllt werden. Damit ist es nicht mehr realistisch, eine Dreiviertel-mehrheit, die notwendig ist, um das Moratorium aufzuheben, zu erreichen und Quoten für den kommerziellen Walfang festzulegen. Diese Haltung wird mit Hinweisen auf die öffentliche Meinung, aber auch auf die Ethik begründet.(24)

North Atlantic Marine Mammal Commission (NAMMCO)
Diese Entwicklung in der IWC ist der Hintergrund für die Errichtung der Nord-Atlantischen Meeressäugerkommission (NAMMCO) 1992. Die Fangnationen im Nordatlantik wünschten sich ein alternatives Verwaltungsorgan, das eventuell die Aufgaben der IWC übernehmen könnte, wenn der bisherige Trend in der IWC sich fortsetzt. Im Hintergrund stand dabei aber auch der Bedarf für eine Organisation, die Empfehlungen ausspricht, wenn es um den Fang von Robben und kleiner Wale geht und um die Forschungsbemühungen der Fangnationen zu koordinieren. NAMMCO besteht jetzt aus den vier Mitgliedern Grönland, Island, Norwegen und den Färöern, während Kanada, Rußland, Däne-mark, Japan und Namibia Beobachterstatus haben. Im Gegensatz zur IWC ist die Mitgliedschaft nicht für jeden offen. Neue Mitglieder müssen von den bereits vorhandenen anerkannt werden.

Bislang hat sich die Organisation auf Kleinwale, Walrosse und Robben konzen-triert, und sich nur in geringem Maße mit den großen Walarten beschäftigt. Es bleibt abzuwarten, ob die Mitglieder in Zukunft NAMMCO auch als Verwaltungsorgan für die großen Walarten verwenden werden. Die Organisation hat inzwischen die Grenze zur IWC herausgefordert, indem sie Verwaltungsempfehlungen für Entenwale abgegeben hat, eine Art, die auf dem Verwaltungsschema der IWC steht. Außer-dem hat die NAMMCO 1995 Untersuch-ungen zur Bestandszählung koordiniert, auf deren Grundlage der NAMMCO-Wissenschaftsausschuß die Bestandsschätzungen für eine Reihe von Walarten im Nord-Atlantik aufbaut, darunter Finn-wale und Seiwale sowie für Zwergwale im Zentralatlantik.(25)


UNCLOS / Internationales Seerecht
Die Länder, die sich dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen angeschlossen haben (UN Conventions of the Law of the Sea, UNCLOS), sind verpflichtet, „durch die entsprechenden internationalen Organisationen zu handeln“ wenn es um die Verwaltung der Walbestände geht. Diese Verpflichtung umfaßt nicht notwendigerweise die Mitgliedschaft in einer Verwaltungsorganisation, sondern diese kann auch durch praktische Zusammen-arbeit, zum Beispiel auf der wissenschaftlichen Ebene, mit einer solchen Organisation wahrgenommen werden.(26)

Das Seerechtsübereinkommen bietet die Möglichkeit, sofern ein Land einen Fischbestand in der eigenen nationalen Zone nicht ausnutzt, daß andere Länder dort hingehen und davon ernten können. Es ist klar, daß die USA und Australien, die ein Totalverbot des Fanges von Meeressäugetieren in nationalen Gesetzen eingeführt haben, es nicht hinnehmen können, daß eine solche Regelung auch Meeressäugetiere umfassen soll. Das hieße, daß die Robbenfänger anderer Nationen aus den großen Beständen an Seelöwen an der Westküste der USA ernten könnten. Es sind deshalb Ausnahmen für Meeressäugetiere von der Pflicht einer optimalen Ausnutzung sowohl im Seerecht, als auch in Agenda 21 der UN Umweltkonferenz in Rio verhandelt worden. Die USA und England sind daher nicht verpflichtet, andere Länder in ihren nationalen Zonen zuzulassen, wenn sie selbst darauf verzichten, die reichen Meeressäugerbestände zu nutzen. Aber dies berührt wohlgemerkt nicht das Recht anderer Nationen zur nachhaltigen Nutzung von Meeressäugern in eigenen Gewässern als auch in internationalen Gewässern und auch nicht die Pflicht der IWC zur Erfüllung der Ziele des Walfangübereinkommens.

Die Nationen, die sich der kommerziellen Nutzung der Walbestände verweigern, bestreiten nicht, daß das Prinzip der nachhaltigen Nutzung seit Erscheinen des Berichts der Brundtlandkommission einen Maßstab für die gesamte internationale Umweltkooperation gesetzt hat. Aber sie behaupten, daß Wale und Robben von diesem Prinzip ausgenommen werden sollen.


 

“Die Staaten ... verpflichten sich selbst dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung von lebenden marinen Ressourcen auf hoher See. Um dies zu erreichen ist es notwendig: (a) das Potential mariner lebender Ressourcen zu entwickeln und zu steigern, um die Nahrungsbedürfnisse der Menschheit zu befriedigen, wie auch die sozialen, wirtschaftlichen und Entwicklungsziele ...“
Agenda 21 von der UN Umweltkonferenz in Rio, Kapitel 17


 

Laßt-sie-in-Ruhe-Politik
Die Fischereien liegen weit hinter der Fangwirtschaft zurück in ihren Bestrebungen, Nachhaltigkeit zu erreichen und ihre Probleme in internationalen Gewässern zu lösen. Eine Reihe von Fischbeständen sind einer zu starken Belastung ausgesetzt. Der Zusammenbruch des Dorschbestandes vor Neufundland ist ein Beispiel dafür, welche Folgen das hat, sowohl wirtschaftlich, sozial und kulturell. Trotzdem wird das Überfischen fortgesetzt, z. B. in der Nordsee, obwohl die Wissenschaftler kräftig und wiederholt gewarnt haben.

Der Walfang könnte ein Vorbild dafür sein, daß es möglich ist, durch internationale Zusammenarbeit vom Raubbau zu einer nachhaltigen Verwaltung zu kommen. Große Aufwendungen sind in den letzten Jahren betrieben worden, durch Forschung und Verhandlungen, um dies zu erreichen. Aber im Augenblick sieht es so aus, daß die führenden Parteien in dieser Zusammenarbeit diese Zielsetzung beiseite gelegt haben und zu dem Schluß kommen, daß die Alternative zum Raubbau nur die „Laßt-sie-in-Ruhe-Politik“ sein kann. Diese Schlußfolgerung kann offensichtlich nicht zu einer allgemeinen Politik für Ressourcenverwaltung gemacht werden. Es werden in der erwerbsmäßigen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei Wirtschaftsweisen betrieben, die ganz klar nicht nachhaltig sind. Aber es steht außer Frage, diese Wirtschaftzweige mit einem generellen Verbot zu belegen. Der einzig richtige Weg ist, Nachhaltigkeit anzustreben.


 

“Schlimmstenfalls könnte die Moral der Geschichte der IWC folgende sein: Wird jeder Staat, der einem weltweiten Ubereinkommen zum Schutz der Umwelt oder Ressourcen beitritt, sich selbst in einem System gefangen sehen, von dem sich herausstellt, daß es seine ursprünglichen Voraussetzungen ablegt und seinen eigenen wissenschaftlichen Beratern wenig Beachtung schenkt?“
Christopher D. Stone, Juraprofessor, 1996 (27)


 

Es wird schwierig zu begründen, warum nur Meeressäugetiere von einem Verbot gegen kommerzielle Ausnutzung umfaßt sein sollen. Es sind starke Bewegungen im Gang, um dieses Verbot auf mehrere Arten der „charismatischen Megafauna“ auszudehnen, und einige radikale Naturschutz-organisationen treten dafür ein, daß das Verbot alle wildlebenden Tierarten umfassen soll.

Es würde auch zu Konflikten führen, wenn die Verwaltung ein und desselben Ökosystems auf zwei sich widersprechenden Verwaltungsprinzipien durchgeführt wird. Der Meeressäugerbestand im nördlichen Teil des Nordatlantiks spielt eine sehr wesentliche Rolle als Räuber. Ihre Entnahme von Fisch liegt in der selben Größenordnung wie die der Fischereiflotte. Das Zusammenspiel zwischen Fisch und Meeressäugetier ist so eng, daß die Verwaltungsstrategie, die man für Meeres-säugetiere wählt, einen Einfluß auf die Fischbestände hat. Das gleiche gilt selbstverständlich auch andersherum. Das World Watch Institute hat in seinem Jahresbericht 1996 zum wiederholten Mal auf Nahrungs-mangel als wahrscheinliches Szenario im nächsten Jahrhundert aufmerksam gemacht und gleichzeitig gezeigt, wie sowohl die Landwirtschaft als auch die Fischereien an ihrem Grundkapital zehren. Im Lichte dieser Herausforder-ungen sollte die Verwaltung von erneuerbaren marinen Ressourcen davon ausgehen, wie man durch eine ganzheitliche Verwaltung die optimale nachhaltige Ernte aus diesen Ressourcen mit so wenig Energieverbrauch und Verunreinigung wie möglich herausholt.


 

“Die nachhaltige Nutzung von Wildtieren ist eine Bankrottphilosophie, die auf Brutalität und Tod aufbaut. Was die Welt für das nächste Jahrtausend braucht, ist nicht eine Philosophie des Todes sondern eher eine Philosophie des Lebens - die alles Leben verherrlicht und beschützt“
Paul Irwin, Präsident der amerikanischen “Humane Society“(28)

“Es wurde auch gesagt, daß Wale und Robben und Cetaceen nicht bejagt werden sollten wegen Ihrer Einzigartigkeit. Aber, alle Dinge in der Natur sind einzigartig, und es erscheint schwierig zu behaupten, daß eine Art einzigartiger ist als eine andere und deswegen eine besondere Behandlung erhalten soll“.
Report on Marine Mammals, Council of Europe, July 12, 1993.

“Die Fischereiminister wollen dazu auffordern ... daß man von nordischer Seite am übergeordneten Prinzip der Nachhaltigen Nutzung und Verwaltung aller lebenden Ressourcen festhält und nicht die Meeressäugetiere als generell zu schützende Arten einführt ...“
Aussagen der nordischen Fischereiminister in Zusammenhang mit der Konferenz von Rio. Beschlossen auf dem Treffen des nordischen Ministerrats in Sisimut, Grönland, 14.08.1991

“Marine Säuger sind ein Teil der lebenden Ressourcen des Ökosystems der Ozeane. Sie sollen geschützt werden, wenn sie bedroht sind und nur bejagt werden, wenn es Gewißheit gibt, das die Größe ihrer Bestände es erlaubt. Jagd kann auch notwendig sein um Uberpopulationen und Störungen im marinen Ökosystem abzuwenden. Reglementierungen von Nutzungen von Meeresressourcen müssen verbessert und auf die Grundlage des Prinzips der Nachhaltigkeit gestellt werden“
Bericht über marine Säugetiere, Europarat, 12.06.1993


Anmerkungen:

22. J.L. McHugh, The role and the history of the IWC, in The Whale Problem ed. W. Schevill (Cambridge: Harvard University, 1974)
23. G.P. Donovan, The IWC and the Revised Manage-ment Procedure, in Additional Essays on Whales and Man eds. Blichfeldt and Hallenstvedt (Lofoten: High North Alliance, 1995).
24. Das kam in einer Reihe von Eröffnungsreden zur IWC zum Ausdruck.
25. Kate Sanderson, The North Atlantic Marine Mammal Commission - In Principle and Practice, Vortrag von der Konferenz „Whaling in the North Atlantic“, Reykjavik, 1. März 1997. Im Druck.
26. William Burke, Whaling and International Law (im Druck, 1997)
27. Christopher Stone, Legal and Moral Issues in The Taking of Minke Whales, in The International Legal Workshop (Tokyo: Institute of Cetacean Research, 1996).
28. Humane Society of the US, Herbst 1994, newsletter


Zurück zum Inhaltsverzeichnis von „Die Jäger des Meeres"

Zurück zur homepage „deutsch"

Zurück zur homepage „englisch"