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Quelle: "Die Jäger des Meeres:
Walfänger und Robbenjäger im Nord-Atlantik," herausgegeben von der High North
Alliance, 1997. |
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Nachhaltige Nutzung
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Es ist das Prinzip der Nachhaltigkeit, das
die Menschheit in das nächste Jahrhundert führen soll. Zur Jahrhundertwende steht die
Zerstörung der biologischen Grundlagen für die menschliche Existenz im Brennpunkt, ob es
die Verunreinigung von Luft und Wasser, die Erosion fruchtbarer Böden oder die Verarmung
der biologischen Vielfalt ist.
Die Probleme überschreiten die Ländergrenzen. Um eine Lösung zu finden ist eine
internationale Zusammenarbeit notwendig. Das gilt nicht zuletzt für die Meere, wo große
Gebiete außerhalb nationaler Kontrolle sind, wo die Meeresströmungen Verunreinigungen
ausbreiten und wo die Bestände an Fisch und Meeressäugetieren zwischen nationalen Zonen
und internationalen Gewässern wandern.
Fischerei und Fang können einen umweltfreundlichen Beitrag zur Nahrungsversorgung der
Menschheit darstellen, solange die Ernte nicht die Reproduktions-fähigkeit der Ressourcen
überschreitet. Fischerei und Fang bringen hochwertiges Eiweiß hervor - mit geringerem
Energieeinsatz als in der Landwirtschaft. Während man in der Landwirtschaft das
ursprüngliche Ökosystem auf den Kopf stellt, Monokulturen einführt und Insekten und
Unkräuter mit chemischen Mitteln bekämpft, sind Fischerei und Fang reines Ernten aus
natürlichen Ökosystemen.
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Nachhaltige Nutzung ist nur für erneuerbare
Rohstoffe anwendbar: es bedeutet, sie innerhalb der Grenzen Ihrer Erneuerungsfähigkeit zu
nutzen.
Caring for the Earth, A Strategy for Sustainable Living, IUCN/WWF/UNEP, 1991.
Die Mitgliedstaten ...der Europäischen Union haben die Ubereinstimmung mit
Zufriedenheit zur Kenntnis genommen ...die praktische Unterstützung des weltweit
anerkannten Prinzips der nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen der Erde auf
Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnis und objektiver Daten auszudehnen.
Stellungnahme für die Mitgliedstaaten der EU auf der CITES Konferenz 1994. |
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Die Geschichte von Fischerei und Fang enthält allerdings
ein langes Sündenregister gegen das Prinzip der Nachhaltigkeit. Aber die Fanggeschichte
enthält auch einige der ersten Versuche die Jagd auf ein nachhaltiges Niveau durch
internationale Abkommen zu begrenzen. Im Jahre 1911 unterschrieben die USA, Japan,
Rußland und England (im Namen Kanadas) ein Abkommen, das den Fang des nördlichen
Seebären auf offener See verbot. Der Bestand war durch die Bejagung stark reduziert, aber
das Abkommen führte dazu, daß er sich wieder erholte und die USA betrieben daraufhin
viele Jahre eine nachhaltige Ernte des Bestandes an den Wurfplätzen.
Das internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges.
Nach gescheiterten Versuchen in den 30er Jahren, dauerhafte Abkommen zur Regulierung des
Walfanges zu verhandeln wurde das internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfanges
1946 beschlossen. Das Übereinkommen ist noch in Kraft. Es enthält unter anderem die
Errichtung eines Verwaltungsorgans der Internationalen Walfangkommission (IWC), die die
Aufgabe erhielt, für die verschiedenen Fanggebiete Regelungen festzusetzen. Das
Übereinkommen umfaßt nur die großen Walarten: alle Bartenwale; von den Zahn-walen den
Pottwal und einige Entenwale.
In der Einleitung des Übereinkommens heißt es, daß man in der Geschichte des
Walfanges das Überfischen eines Gebietes nach dem anderen gesehen hat und das
es wesentlich ist, alle Arten von Walen von zukünftiger Überfischung zu
schützen. Aber es wird auch darauf aufmerksam gemacht, daß ein Wachstum der
Walbestände durch Unterschutzstellung und Regelung des Fanges die Grundlage für
größere Fänge in der Zukunft darstellen. Das Ziel der Übereinkunft ist es den
ordnungsgemäßen Schutz der Walbestände vorzusehen und so eine geregelte Entwicklung der
Walfangindustrie zu ermöglichen. Die Beschlüsse der Kommission sollen die
Interessen der Ver-braucher von Walprodukten und die der Walfangindustrie in Betracht
ziehen und sie sollen auf naturwissenschaftlichen Erkenntnissen fußen.
Es wurde ein Wissenschaftskomitee errichtet, das der Kommission Empfehlungen gibt.
Das Walfangübereinkommen war in vielerlei Hinsicht seiner Zeit voraus. Sein Ziel war eine
nachhaltige Nutzung, mehrere Jahr-zehnte, bevor dieser Begriff Allgemeingut wurde. Es gab
aber noch nicht das politische Klima, um die Zielsetzungen zu realisieren. Fangquoten
wurden weit über die Vorgaben festgesetzt, die vom Wissenschaftskomitee vorgegeben
wurden. Wissenschaftliche Unsicherheit wurde nicht als Argument benutzt, um vorsichtig zu
sein, sondern um den Raubbau aufrecht zu erhalten. Die kurzsichtigen wirtschaftlichen
Interessen herrschten vor. Der Wendepunkt kam 1965, als zum ersten Mal in der
Geschichte die Kommission der Einrichtung einer oberen Fanggrenze für die Antarktis
zustimmte, die niedriger war als die höchste wissen-schaftlichen Schätzung der
nachhaltigen Entnahme schreibt J. L. McHugh, früherer Vertreter der USA in der IWC.(22)
Mehrere Walarten wurden geschützt. Es wurde ein neues Verwaltungsmodell eingeführt, das
sicherstellen sollte, daß der westliche Fang nachhaltig erfolgt. Aber dieses Modell hatte
eine Schwäche. Es berücksichtigte nicht ausreichend die Unsicherheiten bei den
Bestandsschätzungen. Die Kommission be-schloß daher ein Moratorium für jeglichen
kommerziellen Walfang mit Wirkung von 1986. Das beabsichtigte Ziel der Fangpause war, daß
diese benutzt werden sollte, um zu sichereren Bestandsschätzungen zu kommen, und daß das
Wissenschaftskomitee eine neue Verwaltungsprozedur ausarbeiten sollte, die dem
Vorsorgeprinzip untergeordnet ist. |
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Die Kulmination von acht Jahren Arbeit durch
das Wissenschaftskomitee ist die am strengsten geprüfte Verwaltungsprozedur für eine
Naturressource, die bis jetzt entwickelt wurde. Es setzt Maßstäbe für die Verwaltung
von allen marinen und anderen lebenden Ressourcen ... Sie ist sehr konservativ
und zweifellos konservativer als alles bisherige ...
Greg Donovan, wissenschaftlicher Herausgeber, The International Whaling Commission,
1995 (23) |
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Diese Prozedur wurde von der Kommission 1994 anerkannt, aber
offiziell, in Erwartung, daß eine Kontrollregelung für den Fang erarbeitet wird, auf Eis
gelegt.
Seitdem das Moratorium 1982 beschlossen wurde, ist inzwischen eine ganz neue Situation
entstanden. Die tonangebenden Nationen in der Walfangkommission, die USA, Großbritannien,
Neuseeland und Australien, wollen nun unter keinen Umständen die Wiederaufnahme des
kommerziellen Walfanges hinnehmen, obwohl die Forderungen nach Nachhaltigkeit und humaner
Tötung erfüllt werden. Damit ist es nicht mehr realistisch, eine Dreiviertel-mehrheit,
die notwendig ist, um das Moratorium aufzuheben, zu erreichen und Quoten für den
kommerziellen Walfang festzulegen. Diese Haltung wird mit Hinweisen auf die öffentliche
Meinung, aber auch auf die Ethik begründet.(24)
North Atlantic Marine Mammal Commission (NAMMCO)
Diese Entwicklung in der IWC ist der Hintergrund für die Errichtung der Nord-Atlantischen
Meeressäugerkommission (NAMMCO) 1992. Die Fangnationen im Nordatlantik wünschten sich
ein alternatives Verwaltungsorgan, das eventuell die Aufgaben der IWC übernehmen könnte,
wenn der bisherige Trend in der IWC sich fortsetzt. Im Hintergrund stand dabei aber auch
der Bedarf für eine Organisation, die Empfehlungen ausspricht, wenn es um den Fang von
Robben und kleiner Wale geht und um die Forschungsbemühungen der Fangnationen zu
koordinieren. NAMMCO besteht jetzt aus den vier Mitgliedern Grönland, Island, Norwegen
und den Färöern, während Kanada, Rußland, Däne-mark, Japan und Namibia
Beobachterstatus haben. Im Gegensatz zur IWC ist die Mitgliedschaft nicht für jeden
offen. Neue Mitglieder müssen von den bereits vorhandenen anerkannt werden.
Bislang hat sich die Organisation auf Kleinwale, Walrosse und Robben konzen-triert, und
sich nur in geringem Maße mit den großen Walarten beschäftigt. Es bleibt abzuwarten, ob
die Mitglieder in Zukunft NAMMCO auch als Verwaltungsorgan für die großen Walarten
verwenden werden. Die Organisation hat inzwischen die Grenze zur IWC herausgefordert,
indem sie Verwaltungsempfehlungen für Entenwale abgegeben hat, eine Art, die auf dem
Verwaltungsschema der IWC steht. Außer-dem hat die NAMMCO 1995 Untersuch-ungen zur
Bestandszählung koordiniert, auf deren Grundlage der NAMMCO-Wissenschaftsausschuß die
Bestandsschätzungen für eine Reihe von Walarten im Nord-Atlantik aufbaut, darunter
Finn-wale und Seiwale sowie für Zwergwale im Zentralatlantik.(25)
UNCLOS / Internationales Seerecht
Die Länder, die sich dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen angeschlossen
haben (UN Conventions of the Law of the Sea, UNCLOS), sind verpflichtet, durch die
entsprechenden internationalen Organisationen zu handeln wenn es um die Verwaltung
der Walbestände geht. Diese Verpflichtung umfaßt nicht notwendigerweise die
Mitgliedschaft in einer Verwaltungsorganisation, sondern diese kann auch durch praktische
Zusammen-arbeit, zum Beispiel auf der wissenschaftlichen Ebene, mit einer solchen
Organisation wahrgenommen werden.(26)
Das Seerechtsübereinkommen bietet die Möglichkeit, sofern ein Land einen Fischbestand
in der eigenen nationalen Zone nicht ausnutzt, daß andere Länder dort hingehen und davon
ernten können. Es ist klar, daß die USA und Australien, die ein Totalverbot des Fanges
von Meeressäugetieren in nationalen Gesetzen eingeführt haben, es nicht hinnehmen
können, daß eine solche Regelung auch Meeressäugetiere umfassen soll. Das hieße, daß
die Robbenfänger anderer Nationen aus den großen Beständen an Seelöwen an der
Westküste der USA ernten könnten. Es sind deshalb Ausnahmen für Meeressäugetiere von
der Pflicht einer optimalen Ausnutzung sowohl im Seerecht, als auch in Agenda 21 der UN
Umweltkonferenz in Rio verhandelt worden. Die USA und England sind daher nicht
verpflichtet, andere Länder in ihren nationalen Zonen zuzulassen, wenn sie selbst darauf
verzichten, die reichen Meeressäugerbestände zu nutzen. Aber dies berührt wohlgemerkt
nicht das Recht anderer Nationen zur nachhaltigen Nutzung von Meeressäugern in eigenen
Gewässern als auch in internationalen Gewässern und auch nicht die Pflicht der IWC zur
Erfüllung der Ziele des Walfangübereinkommens.
Die Nationen, die sich der kommerziellen Nutzung der Walbestände verweigern,
bestreiten nicht, daß das Prinzip der nachhaltigen Nutzung seit Erscheinen des Berichts
der Brundtlandkommission einen Maßstab für die gesamte internationale Umweltkooperation
gesetzt hat. Aber sie behaupten, daß Wale und Robben von diesem Prinzip ausgenommen
werden sollen. |
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Die Staaten ... verpflichten sich selbst dem
Schutz und der nachhaltigen Nutzung von lebenden marinen Ressourcen auf hoher See. Um dies
zu erreichen ist es notwendig: (a) das Potential mariner lebender Ressourcen zu entwickeln
und zu steigern, um die Nahrungsbedürfnisse der Menschheit zu befriedigen, wie auch die
sozialen, wirtschaftlichen und Entwicklungsziele ...
Agenda 21 von der UN Umweltkonferenz in Rio, Kapitel 17 |
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Laßt-sie-in-Ruhe-Politik
Die Fischereien liegen weit hinter der Fangwirtschaft zurück in ihren Bestrebungen,
Nachhaltigkeit zu erreichen und ihre Probleme in internationalen Gewässern zu lösen.
Eine Reihe von Fischbeständen sind einer zu starken Belastung ausgesetzt. Der
Zusammenbruch des Dorschbestandes vor Neufundland ist ein Beispiel dafür, welche Folgen
das hat, sowohl wirtschaftlich, sozial und kulturell. Trotzdem wird das Überfischen
fortgesetzt, z. B. in der Nordsee, obwohl die Wissenschaftler kräftig und wiederholt
gewarnt haben.
Der Walfang könnte ein Vorbild dafür sein, daß es möglich ist, durch internationale
Zusammenarbeit vom Raubbau zu einer nachhaltigen Verwaltung zu kommen. Große Aufwendungen
sind in den letzten Jahren betrieben worden, durch Forschung und Verhandlungen, um dies zu
erreichen. Aber im Augenblick sieht es so aus, daß die führenden Parteien in dieser
Zusammenarbeit diese Zielsetzung beiseite gelegt haben und zu dem Schluß kommen, daß die
Alternative zum Raubbau nur die Laßt-sie-in-Ruhe-Politik sein kann. Diese
Schlußfolgerung kann offensichtlich nicht zu einer allgemeinen Politik für
Ressourcenverwaltung gemacht werden. Es werden in der erwerbsmäßigen Landwirtschaft,
Forstwirtschaft und Fischerei Wirtschaftsweisen betrieben, die ganz klar nicht nachhaltig
sind. Aber es steht außer Frage, diese Wirtschaftzweige mit einem generellen Verbot zu
belegen. Der einzig richtige Weg ist, Nachhaltigkeit anzustreben. |
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Schlimmstenfalls könnte die Moral der
Geschichte der IWC folgende sein: Wird jeder Staat, der einem weltweiten Ubereinkommen zum
Schutz der Umwelt oder Ressourcen beitritt, sich selbst in einem System gefangen sehen,
von dem sich herausstellt, daß es seine ursprünglichen Voraussetzungen ablegt und seinen
eigenen wissenschaftlichen Beratern wenig Beachtung schenkt?
Christopher D. Stone, Juraprofessor, 1996 (27) |
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Es wird schwierig zu begründen, warum nur Meeressäugetiere
von einem Verbot gegen kommerzielle Ausnutzung umfaßt sein sollen. Es sind starke
Bewegungen im Gang, um dieses Verbot auf mehrere Arten der charismatischen
Megafauna auszudehnen, und einige radikale Naturschutz-organisationen treten dafür
ein, daß das Verbot alle wildlebenden Tierarten umfassen soll.
Es würde auch zu Konflikten führen, wenn die Verwaltung ein und desselben Ökosystems
auf zwei sich widersprechenden Verwaltungsprinzipien durchgeführt wird. Der
Meeressäugerbestand im nördlichen Teil des Nordatlantiks spielt eine sehr wesentliche
Rolle als Räuber. Ihre Entnahme von Fisch liegt in der selben Größenordnung wie die der
Fischereiflotte. Das Zusammenspiel zwischen Fisch und Meeressäugetier ist so eng, daß
die Verwaltungsstrategie, die man für Meeres-säugetiere wählt, einen Einfluß auf die
Fischbestände hat. Das gleiche gilt selbstverständlich auch andersherum. Das World Watch
Institute hat in seinem Jahresbericht 1996 zum wiederholten Mal auf Nahrungs-mangel als
wahrscheinliches Szenario im nächsten Jahrhundert aufmerksam gemacht und gleichzeitig
gezeigt, wie sowohl die Landwirtschaft als auch die Fischereien an ihrem Grundkapital
zehren. Im Lichte dieser Herausforder-ungen sollte die Verwaltung von erneuerbaren marinen
Ressourcen davon ausgehen, wie man durch eine ganzheitliche Verwaltung die optimale
nachhaltige Ernte aus diesen Ressourcen mit so wenig Energieverbrauch und Verunreinigung
wie möglich herausholt. |
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Die nachhaltige Nutzung von Wildtieren ist
eine Bankrottphilosophie, die auf Brutalität und Tod aufbaut. Was die Welt für das
nächste Jahrtausend braucht, ist nicht eine Philosophie des Todes sondern eher eine
Philosophie des Lebens - die alles Leben verherrlicht und beschützt
Paul Irwin, Präsident der amerikanischen Humane Society(28)
Es wurde auch gesagt, daß Wale und Robben und Cetaceen nicht bejagt werden
sollten wegen Ihrer Einzigartigkeit. Aber, alle Dinge in der Natur sind einzigartig, und
es erscheint schwierig zu behaupten, daß eine Art einzigartiger ist als eine andere und
deswegen eine besondere Behandlung erhalten soll.
Report on Marine Mammals, Council of Europe, July 12, 1993.
Die Fischereiminister wollen dazu auffordern ... daß man von nordischer
Seite am übergeordneten Prinzip der Nachhaltigen Nutzung und Verwaltung aller lebenden
Ressourcen festhält und nicht die Meeressäugetiere als generell zu schützende Arten
einführt ...
Aussagen der nordischen Fischereiminister in Zusammenhang mit der Konferenz von Rio.
Beschlossen auf dem Treffen des nordischen Ministerrats in Sisimut, Grönland, 14.08.1991
Marine Säuger sind ein Teil der lebenden Ressourcen des Ökosystems der
Ozeane. Sie sollen geschützt werden, wenn sie bedroht sind und nur bejagt werden, wenn es
Gewißheit gibt, das die Größe ihrer Bestände es erlaubt. Jagd kann auch notwendig sein
um Uberpopulationen und Störungen im marinen Ökosystem abzuwenden. Reglementierungen von
Nutzungen von Meeresressourcen müssen verbessert und auf die Grundlage des Prinzips der
Nachhaltigkeit gestellt werden
Bericht über marine Säugetiere, Europarat, 12.06.1993 |
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Anmerkungen: 22.
J.L. McHugh, The role and the history of the IWC, in The Whale Problem ed. W. Schevill
(Cambridge: Harvard University, 1974)
23. G.P. Donovan, The IWC and the Revised Manage-ment Procedure, in
Additional Essays on Whales and Man eds. Blichfeldt and Hallenstvedt (Lofoten: High North
Alliance, 1995).
24. Das kam in einer Reihe von Eröffnungsreden zur IWC zum Ausdruck.
25. Kate Sanderson, The North Atlantic Marine Mammal Commission - In
Principle and Practice, Vortrag von der Konferenz Whaling in the North
Atlantic, Reykjavik, 1. März 1997. Im Druck.
26. William Burke, Whaling and International Law (im Druck, 1997)
27. Christopher Stone, Legal and Moral Issues in The Taking of Minke
Whales, in The International Legal Workshop (Tokyo: Institute of Cetacean Research, 1996).
28. Humane Society of the US, Herbst 1994, newsletter
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