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Die Schlacht um den Handel ist eine der
wichtigsten im Krieg gegen den Wal- und Robbenfang. Die Rettet-die-Robben- und
Rettet-die-Wale-Bewegung haben zwei verschiedene Strategien, um die Märkte zu
zerstören: die eine ist die Einflußnahme auf die nationale und internationale
Gesetzgebung durch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species). Die
andere ist es, die Produkte von Meeressäugern als moralisch inakzeptabel hinzustellen.
Die USA führten bereits 1972 Gesetze ein, die jedweden Import von Meeressäugerprodukten
verbieten. Dies steht offensichtlich im Widerspruch mit dem Freihandelsabkommen GATT. (20) Die
Europäische Union führte 1983 ein Verbot gegen die Einfuhr von Fellen von Robben jünger
als sechs Wochen ein. Auch dieses Verbot steht im Widerspruch zum GATT. Die ablehnende
öffentliche Meinung zum Robbenfang in Verbindung mit diesem Verbot führte dazu, daß der
europäische Markt vollständig zusammenbrach, für Felle von erwachsenen Robben und
Jungrobbben gleichermaßen. |
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Der europäische Markt, der für die
Robbenfänger bis dahin der wichtigste Absatzmarkt war, hat sich seitdem nicht wieder
erholt, mit der bemerkenswerten Ausnahme Dänemark. Aber es gibt auch andere Lichtpunkte:
in Fernost wurde ein bedeutender Markt entwickelt und die Nachfrage nach Robbenfell ist
auf dem Weg nach oben. Das hat auch mit einem generellen Aufschwung im Pelzmarkt zu tun.
Obwohl die Zahl der Robbenfelle auf dem Markt seit 1996 aufgrund des Aufschwungs im Fang
vor Neufundland stark gestiegen ist, gab es keine Probleme mit dem Absatz der Felle. Aber
der Preis der Felle liegt noch immer weit unter dem Niveau der 60er und 70er Jahre.
CITES soll sich primär nur mit dem Handel bedrohter Arten beschäftigen. Die von der
Ausrottung bedrohten Arten werden im Anhang I aufgeführt und jeder internationale Handel
ist verboten. Aber es gibt auch einen Anhang II. Hier werden unter anderem Arten
aufgeführt, die mit geschützten Arten verwechselt werden können. Der Handel kann nur
mit speziellen Lizenzen erfolgen, und das führt zu einer erheblichen Bürokratisierung.
1983 versuchte die Rettet-die-Robben-Kampagne Klappmützen und Sattelrobben im
Anhang II aufzuführen. Ein entsprechender Antrag, der von der Bundesrepublik Deutschland
eingebracht wurde, scheiterte.
Dagegen stehen alle großen Walarten auf den CITES-Listen. Unter Hinweis auf das 1982 von
der IWC erlassene Moratorium listete CITES bis auf eine Ausnahme(21)
alle Walarten auf, die unter das Mandat der IWC fallen. CITES nahm keine eigene Bewertung
der Situation einzelner Arten vor. Unter anderem stehen die großen Bestände an
Zwergwalen im Nordost- und Zentralatlantik sowie in der Antarktis auf Anhang I.
Arten, die als nicht mehr so stark gefährdet gelten, um in Anhang I aufgeführt zu
werden, müssen den Weg über Anhang II gehen, bevor sie eventuell ganz von den Listen
gestrichen werden. Norwegen und Japan haben im Vorfeld des CITES-Treffen im Sommer 1997
eine Herabstufung einer Reihe von Walbeständen vorgeschlagen, unter anderem der
Zwergwalbestände.
In Verbindung mit dem Vorschlag, der die Zwergwalbestände im Nordost-Atlantik und
Zentralatlantik umfaßt, wurde von Norwegen die Einrichtung eines Registers mit den
genetischen Fingerabdrücken jedes erlegten Wales vorgeschlagen. Dadurch ist es möglich,
die legale Herkunft von Walfleisch im Handel zu überprüfen.
Der japanische Vorschlag für eine Herabstufung wurde von einer knappen Mehrheit
abgelehnt, wohingegen der norwegische Vorschlag für die Herabstufung der beiden
Zwergwalbestände von einer knappen Mehrheit getragen wurde. Aber das führte zu nichts,
weil Beschlüsse für Herabstufungen eine Zweidrittelmehrheit erfordern.
Die Öffnung des internationalen Handels mit Walfleisch hat besondere Bedeutung für die
isländische Entscheidung, den Walfang wieder aufzunehmen. Der isländische Binnenmarkt
ist aus natürlichen Gründen sehr begrenzt. Auch in Norwegen, wo es einen starken
heimischen Absatzmarkt für Walfleisch gibt, ist der Handel von Bedeutung, weil der Speck,
der traditionell nicht von Norwegern gegessen wird, einen Exportmarkt braucht. Bevor CITES
die Zwergwale in die Liste aufnahm, wurde der Speck nach Japan exportiert; heute wird er
ins Meer geworfen.
Sowohl Norwegen als auch Japan haben gegen die Listung von Zwergwalen und einer Reihe von
anderen Walbeständen Einspruch eingelegt und sind deshalb nicht an das Handelsverbot von
CITES gebunden, haben aber bisher von diesem Einspruchsrecht keinen Gebrauch gemacht.
Island ist nicht Mitglied von CITES und daher nicht an CITES-Regeln gebunden. |
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Anmerkungen: 20.
Ted L. McDorman, The Gatt Consistency of the U.S. import Embargo on Harp-Seal Fur Coats
from Green-land, (Bericht im Auftrag der High North Alliance, 1995)
21. Die Ausnahme betrifft den Zwergwalbestand im Gebiet westlich von
Grönland, der kleiner ist und über den weniger bekannt ist als über die Bestände im
Nord-Ost-Atlantik und im Zentralatlantik. Die Befürworter der Aufnahme dieses Bestandes
in Anhang II, die Seychellen, rechtfertigten diesen Vorschlag mit der Tatsache, daß die
IWC die Bejagung dieses Bestandes für den Subsistenzfang der Urbevölkerung erlaubt.
Andere Bestände, die vom Walfangverbot der IWC ausgenommen sind und bejagt werden, sind
jedoch im Anhang II aufgeführt. Weiteres dazu ist folgender High North
Alliance-Publikation zu entnehmen: Cites and the IWC: The Fall of Conservation 1997, Seite
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