Quelle: "Die Jäger des Meeres: Walfänger und Robbenjäger im Nord-Atlantik," herausgegeben von der High North Alliance, 1997.

 

Silberstreif am Horizont?


 

 

 

 

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Die Schlacht um den Handel ist eine der wichtigsten im Krieg gegen den Wal- und Robbenfang. Die „Rettet-die-Robben-“ und „Rettet-die-Wale-Bewegung“ haben zwei verschiedene Strategien, um die Märkte zu zerstören: die eine ist die Einflußnahme auf die nationale und internationale Gesetzgebung durch CITES (Convention on International Trade in Endangered Species). Die andere ist es, die Produkte von Meeressäugern als moralisch inakzeptabel hinzustellen. Die USA führten bereits 1972 Gesetze ein, die jedweden Import von Meeressäugerprodukten verbieten. Dies steht offensichtlich im Widerspruch mit dem Freihandelsabkommen GATT. (20)

Die Europäische Union führte 1983 ein Verbot gegen die Einfuhr von Fellen von Robben jünger als sechs Wochen ein. Auch dieses Verbot steht im Widerspruch zum GATT. Die ablehnende öffentliche Meinung zum Robbenfang in Verbindung mit diesem Verbot führte dazu, daß der europäische Markt vollständig zusammenbrach, für Felle von erwachsenen Robben und Jungrobbben gleichermaßen.

 

Der europäische Markt, der für die Robbenfänger bis dahin der wichtigste Absatzmarkt war, hat sich seitdem nicht wieder erholt, mit der bemerkenswerten Ausnahme Dänemark. Aber es gibt auch andere Lichtpunkte: in Fernost wurde ein bedeutender Markt entwickelt und die Nachfrage nach Robbenfell ist auf dem Weg nach oben. Das hat auch mit einem generellen Aufschwung im Pelzmarkt zu tun. Obwohl die Zahl der Robbenfelle auf dem Markt seit 1996 aufgrund des Aufschwungs im Fang vor Neufundland stark gestiegen ist, gab es keine Probleme mit dem Absatz der Felle. Aber der Preis der Felle liegt noch immer weit unter dem Niveau der 60er und 70er Jahre.

CITES soll sich primär nur mit dem Handel bedrohter Arten beschäftigen. Die von der Ausrottung bedrohten Arten werden im Anhang I aufgeführt und jeder internationale Handel ist verboten. Aber es gibt auch einen Anhang II. Hier werden unter anderem Arten aufgeführt, die mit geschützten Arten verwechselt werden können. Der Handel kann nur mit speziellen Lizenzen erfolgen, und das führt zu einer erheblichen Bürokratisierung. 1983 versuchte die „Rettet-die-Robben“-Kampagne Klappmützen und Sattelrobben im Anhang II aufzuführen. Ein entsprechender Antrag, der von der Bundesrepublik Deutschland eingebracht wurde, scheiterte.

Dagegen stehen alle großen Walarten auf den CITES-Listen. Unter Hinweis auf das 1982 von der IWC erlassene Moratorium listete CITES bis auf eine Ausnahme(21) alle Walarten auf, die unter das Mandat der IWC fallen. CITES nahm keine eigene Bewertung der Situation einzelner Arten vor. Unter anderem stehen die großen Bestände an Zwergwalen im Nordost- und Zentralatlantik sowie in der Antarktis auf Anhang I.

Arten, die als nicht mehr so stark gefährdet gelten, um in Anhang I aufgeführt zu werden, müssen den Weg über Anhang II gehen, bevor sie eventuell ganz von den Listen gestrichen werden. Norwegen und Japan haben im Vorfeld des CITES-Treffen im Sommer 1997 eine Herabstufung einer Reihe von Walbeständen vorgeschlagen, unter anderem der Zwergwalbestände.

In Verbindung mit dem Vorschlag, der die Zwergwalbestände im Nordost-Atlantik und Zentralatlantik umfaßt, wurde von Norwegen die Einrichtung eines Registers mit den genetischen Fingerabdrücken jedes erlegten Wales vorgeschlagen. Dadurch ist es möglich, die legale Herkunft von Walfleisch im Handel zu überprüfen.

Der japanische Vorschlag für eine Herabstufung wurde von einer knappen Mehrheit abgelehnt, wohingegen der norwegische Vorschlag für die Herabstufung der beiden Zwergwalbestände von einer knappen Mehrheit getragen wurde. Aber das führte zu nichts, weil Beschlüsse für Herabstufungen eine Zweidrittelmehrheit erfordern.

Die Öffnung des internationalen Handels mit Walfleisch hat besondere Bedeutung für die isländische Entscheidung, den Walfang wieder aufzunehmen. Der isländische Binnenmarkt ist aus natürlichen Gründen sehr begrenzt. Auch in Norwegen, wo es einen starken heimischen Absatzmarkt für Walfleisch gibt, ist der Handel von Bedeutung, weil der Speck, der traditionell nicht von Norwegern gegessen wird, einen Exportmarkt braucht. Bevor CITES die Zwergwale in die Liste aufnahm, wurde der Speck nach Japan exportiert; heute wird er ins Meer geworfen.

Sowohl Norwegen als auch Japan haben gegen die Listung von Zwergwalen und einer Reihe von anderen Walbeständen Einspruch eingelegt und sind deshalb nicht an das Handelsverbot von CITES gebunden, haben aber bisher von diesem Einspruchsrecht keinen Gebrauch gemacht. Island ist nicht Mitglied von CITES und daher nicht an CITES-Regeln gebunden.

 

 

Nicht alle Amerikaner sind sich über das Verbot des Imports von Meeressäugerprodukten im Klaren - oder sie ignorieren es. Hier ist ein Liste mit Gegenständen, die vom US-Zoll beschlagnahmt wurden. Diese Dinge können für Ausstellungen ausgeliehen werden - zur „Abschreckung“.

Anmerkungen:

20. Ted L. McDorman, The Gatt Consistency of the U.S. import Embargo on Harp-Seal Fur Coats from Green-land, (Bericht im Auftrag der High North Alliance, 1995)
21. Die Ausnahme betrifft den Zwergwalbestand im Gebiet westlich von Grönland, der kleiner ist und über den weniger bekannt ist als über die Bestände im Nord-Ost-Atlantik und im Zentralatlantik. Die Befürworter der Aufnahme dieses Bestandes in Anhang II, die Seychellen, rechtfertigten diesen Vorschlag mit der Tatsache, daß die IWC die Bejagung dieses Bestandes für den Subsistenzfang der Urbevölkerung erlaubt. Andere Bestände, die vom Walfangverbot der IWC ausgenommen sind und bejagt werden, sind jedoch im Anhang II aufgeführt. Weiteres dazu ist folgender High North Alliance-Publikation zu entnehmen: Cites and the IWC: The Fall of Conservation 1997, Seite 14


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